Parkvorschriften
In Bergen herrscht an manchen Tagen – häufig im Sommer – viel Betrieb; dann kommt es in den Dörfern zu Parkproblemen. Um die Parkplätze ehrlich zu verteilen und den Verkehrsfluss zu fördern, hantieren Bergen und Bergen aan Zee Parkvorschriften, bei denen für gebührenpflichtiges Parken Folgendes gilt:
- Von 10.00 bis 19.00 Uhr sind immer Parkgebühren zu entrichten;
- In Teilen von Schoorl, Bergen, Bergen aan Zee und Egmond aan Zee sind täglich Parkgebühren zu unterschiedlichen Tarifen zu entrichten;
- In Bergen aan Zee beträgt die Parkgebühr € 1,50 pro Stunde (vom 1. April bis zum 1. Oktober)
- Die meisten Hotels und Pensionen verfügen über eine Sonderparkerlaubnis für Gäste.
Körperbehinderte
Körperbehinderte dürfen mit ihrem Behindertenparkausweis gebührenfrei Parkplätze benutzen. Hin und wieder ist allerdings eine Parkscheibe vorgeschrieben; achten Sie auf die Hinweise. Denken Sie daran, dass in anderen Gemeinden andere Regeln gelten können.